Gemeinnützigkeit
Der Heimatverein “Jülich-Welldorf, gegr. 1997 e.V.” verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Dies wird alle drei Jahre geprüft.
Das Finanzamt Jülich hat dies mit dem Freistellungsbescheid vom 06.05.2024 wieder für die Jahre 2020 bis 2022 bestätigt.
Der Heimatverein Welldorf gegr. 1997 e.V. ist in der Lage, eigenständig Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.
