Gemeinnützigkeit
Der Heimatverein “Jülich-Welldorf, gegr. 1997 e.V.” verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Dies wird alle drei Jahre geprüft.
Das Finanzamt Jülich hat mit dem Freistellungsbescheid vom 31.03.2020 Akt.-Z.: 213/5751/1484 dies wieder für die Jahre 2017 bis 2019 bestätigt.
Der Heimatverein Welldorf gegr. 1997 e.V. ist in der Lage, eigenständig Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.